Allgemeine Verkaufsbedingungen

Geltungsbereich

Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Käufe bei Vrepart, die von Privat- sowie Geschäftskunden getätigt werden.

Privatkunden in diesem Sinne sind Personen mit Wohnsitz und
Lieferadresse in der Bundesrepublik Deutschland, soweit die von ihnen
bestellten Waren weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen
beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Preise und Versandkosten

Die ausgezeichneten Preise sind Endpreise und Gemäß §19 UStG von der Umsatzsteuer befreit. Es gilt der Betrag, der jeweils zum Zeitpunkt der verbindlichen Bestellung ausgewiesen ist. Hinzu kommen Versandkosten, die von der Versandart und der Größe und dem Gewicht der von Ihnen bestellten Ware(n) abhängig sind. Über die Einzelheiten können Sie sich unter vrepart.de/preistarife informieren. Die Kosten der Rücksendung, die im Falle einer Rückgabe der Ware durch Sie in Ausübung Ihres Widerrufsrechts entstehen, trägt der Kunde. Bei Ausübung Ihres Widerrufsrechts erstatten wir Ihnen keine Versandkosten zurück.

Zahlung

Die Zahlung erfolgt entweder per Vorkasse oder mittels Paypal

Zurückbehaltungsrecht

Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

Lieferung

(1) Die Lieferung erfolgt an die vom Kunden angegebene
Lieferanschrift, innerhalb von Deutschland

(2) Macht höhere Gewalt (Naturkatastrophen,
Krieg, Bürgerkrieg, Terroranschlag) die Lieferung oder eine sonstige
Leistung dauerhaft unmöglich, ist eine Leistungspflicht von Vrepart
ausgeschlossen. Bereits gezahlte Beträge werden von Vrepart
unverzüglich erstattet.

(3) Vrepart kann außerdem die Leistung verweigern, soweit diese
einen Aufwand erfordert, der unter Beachtung des Inhalts des
Kaufvertrages und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben
Missverhältnis zu dem Interesse des Kunden an der Erfüllung des
Kaufvertrages steht. Bereits gezahlte Beträge werden von Vrepart
unverzüglich erstattet.

Mängelrechte

(1) Ein bereits bei der Lieferung mangelhaftes Produkt (Gewährleistungsfall) wird Vrepart nach Wahl des Kunden auf Kosten von Vrepart durch ein mangelfreies ersetzen oder fachgerecht reparieren lassen (Nacherfüllung). Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, wenn das Produkt bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hatte. Ein Gewährleistungsfall liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor:

a) bei Schäden, die beim Kunden durch Missbrauch oder unsachgemäßen Gebrauch entstanden sind,

b) bei Schäden, die dadurch entstanden sind, dass die Produkte beim Kunden schädlichen äußeren Einflüssen ausgesetzt worden sind (insbesondere extremen Temperaturen, Feuchtigkeit, außergewöhnlicher physikalischer oder elektrischer Beanspruchung, Spannungsschwankungen, Blitzschlag, statischer Elektrizität, Feuer).

(2) Vrepart leistet ferner keine Gewähr für einen Fehler, der durch unsachgemäße Reparatur durch einen seitens des Kunden entstanden ist.

(3) Erfordert die vom Kunden gewünschte Art der Nacherfüllung (Ersatzlieferung oder Reparatur) einen Aufwand, der in Anbetracht des Produktpreises unter Beachtung des Vertragsinhaltes und der Gebote von Treu und Glauben in einem groben Missverhältnis zu dem Leistungsinteresse des Kunden steht – wobei insbesondere der Wert des Kaufgegenstandes im mangelfreien Zustand, die Bedeutung des Mangels und die Frage zu berücksichtigen sind, ob auf die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden zurückgegriffen werden kann – beschränkt sich der Anspruch des Kunden auf die jeweils andere Art der Nacherfüllung. Das Recht von Vrepart, auch diese andere Art der Nacherfüllung unter der vorgenannten Voraussetzung zu verweigern, bleibt unberührt. 

(4) Sowohl für den Fall der Reparatur als auch für den Fall der Ersatzlieferung ist der Kunde verpflichtet, das Produkt auf eigene Kosten unter Angabe der Auftragsnummer an die von ihr angegebene Rücksendeadresse einzusenden. Vor der Einsendung hat der Kunde von ihm eingefügte Gegenstände aus dem Produkt zu entfernen. Vrepart ist nicht verpflichtet, das Produkt auf den Einbau solcher Gegenstände zu untersuchen. Für den Verlust solcher Gegenstände haftet Vrepart nicht, es sei denn, es war bei Rücknahme des Produktes für Vrepart ohne Weiteres erkennbar, dass ein solcher Gegenstand in das Produkt eingefügt worden ist (in diesem Fall informiert Vrepart den Kunden und hält den Gegenstand für den Kunden zur Abholung bereit; der Kunde trägt die dabei entstehenden Kosten). Der Kunde hat zudem, bevor er ein Produkt zur Reparatur oder zum Austausch einsendet, gegebenenfalls separate Sicherungskopien der auf dem Produkt befindlichen Systemsoftware, der Anwendungen und aller Daten auf einem separaten Datenträger zu erstellen und alle Passwörter zu deaktivieren. Eine Haftung für Datenverlust wird nicht übernommen. Ebenso obliegt es dem Kunden, nachdem ihm das reparierte Produkt oder das Ersatzprodukt zurückgesandt worden ist, die Software und Daten zu installieren und die Passwörter zu reaktivieren. 

(5) Sendet der Kunde die Ware ein, um ein Austauschprodukt zu bekommen, richtet sich die Rückgewähr des mangelhaften Produktes nach folgender Maßgabe: Sofern der Kunde die Ware zwischen Lieferung und Rücksendung in mangelfreiem Zustand benutzen konnte, hat dieser den Wert der von ihm gezogenen Nutzungen zu erstatten. Für einen nicht durch den Mangel eingetretenen Untergang oder die weitere Verschlechterung der Ware sowie für die nicht durch den Mangel eingetretene Unmöglichkeit der Herausgabe der Ware im Zeitraum zwischen Lieferung der Ware und Rücksendung der Ware hat der Kunde Wertersatz zu leisten. Der Kunde hat keinen Wertersatz für die durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entstandene Verschlechterung der Ware zu leisten. Die Pflicht zum Wertersatz entfällt für die Rücksendung eines mangelhaften Produktes im Gewährleistungsfall ferner,

a) wenn sich der zum Rücktritt berechtigende Mangel erst während der Verarbeitung gezeigt hat,

b) wenn Vrepart die Verschlechterung oder den Untergang zu vertreten hat oder der Schaden auch bei Vrepart eingetreten wäre,

c) wenn die Verschlechterung oder der Untergang beim Kunden eingetreten ist, obwohl dieser diejenige Sorgfalt beachtet hat, die er in eigenen Angelegenheiten anzuwenden pflegt.

(6) Die Schadensersatzpflicht des Kunden bei einer vom Kunden zu vertretenden Verletzung der Rücksendungspflicht richtet sich nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen.

(7) Der Kunde kann nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern, wenn die Reparatur oder Ersatzlieferung innerhalb einer angemessenen Frist nicht zu einem vertragsgerechten Zustand des Produktes geführt hat. 

(8) Darüber hinaus können auch Ansprüche gegen den Hersteller im Rahmen einer von diesem eingeräumten Garantie bestehen, die sich nach den entsprechenden Garantiebedingungen richten. 

(9) Die gesetzliche Gewährleistung von Vrepart endet zwei Jahre ab Lieferung der Ware. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware.

(10) Speziell bei 3D-gedruckten Artikeln sind optische Mängel und geringfügige, jedoch einfach zu behebende Toleranzen aufgrund des Fertigungsverfahrens, keine Gründe, welche eine Reklamation rechtfertigen.

Haftung

(1) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Vrepart nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und beschränkt auf den vorhersehbaren Schaden. Diese Beschränkung gilt nicht bei der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Für sonstige leicht fahrlässig durch einen Mangel des Kaufgegenstandes verursachte Schäden haftet Vrepart nicht.

(2) Vrepart ist nicht für die während ihres Verzugs durch Zufall eintretende Unmöglichkeit der Lieferung verantwortlich.

(3) Ausgeschlossen ist die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Betriebsangehörigen von Vrepart für von ihnen durch leichte Fahrlässigkeit verursachte Schäden.

(4) Die Bauteile werden nach bestem Wissen und Gewissen für ihre vereinbarte Funktion konstruiert und/oder hergestellt. Da es sich jedoch um 3D-gedruckte Einzelstücke handelt, sind diese als Entwicklungsmuster zu behandeln. Die weitere verwendung geschieht auf eigene Gefahr, ein Haftung für Folgeschäden an Fremdteilen wird ausgeschlossen.

Anwendbares Recht

Der zwischen Ihnen und Vrepart abgeschlossene Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter ausdrücklichem Ausschluss des UN-Kaufrechts. Unberührt davon bleiben die zwingenden Bestimmungen des Staates, in dem Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.

Gerichtsstand

Sofern Sie entgegen Ihren Angaben bei der Bestellung keinen Wohnsitz
in der Bundesrepublik Deutschland haben oder nach Vertragsabschluss
Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen oder Ihr Wohnsitz zum Zeitpunkt
der Klageerhebung nicht bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle
Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis
Deutschland.

 

Streitbeteiligung

Allgemeine Informationspflichten zur alternativen Streitbeilegung nach Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz):

Die europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbelegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter dieser Adresse finden: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ . Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und auch nicht bereit.

Schlussbestimmungen

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt, insoweit ein Vertragspartner hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird.

(2) Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

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